Recht
Dichtheitsprüfung: Wann sie Pflicht ist und was Sie wissen müssen
Die Landesverordnungen sind unübersichtlich. Wir erklären, ab wann eine Dichtheitsprüfung in Hessen Pflicht ist und welche Fristen gelten.

Wer denkt, undichte Abwasserrohre seien nur ein technisches Problem, irrt: Eigentümer sind in vielen Fällen gesetzlich verpflichtet, die Dichtheit ihrer Grundleitungen nachzuweisen.
Rechtliche Grundlagen
Grundlage ist die DIN 1986-30 in Verbindung mit den Wassergesetzen der Bundesländer. In Hessen regelt die Eigenkontrollverordnung die Pflichten genauer.
Pflichtig sind insbesondere Grundstücke in Wasserschutzgebieten sowie gewerblich genutzte Liegenschaften, die fettführende oder gefährdende Abwässer ableiten.
Aber auch außerhalb von Schutzgebieten kann die Kommune eine Prüfung verlangen – etwa nach Hinweisen auf Schäden oder bei Anschluss an einen neuen Kanal.
Welche Fristen gelten?
Innerhalb von Wasserschutzgebieten gelten in Hessen verkürzte Prüffristen – meist alle 20 Jahre, bei Gewerbe deutlich öfter.
Für Neubauten ist die Prüfung direkt nach Fertigstellung Pflicht und vom Bauunternehmen zu veranlassen.
Im Zweifel klären wir für Sie kostenfrei, was bei Ihrem Grundstück konkret gilt.
Ablauf und Protokoll
Die Prüfung erfolgt mit Luft oder Wasser. Dabei wird die Leitung unter definierten Druck gesetzt und der Druckverlust über einen festen Zeitraum gemessen.
Sie erhalten anschließend ein Protokoll, das gegenüber der Kommune oder dem Wasserversorger vorgelegt werden kann.
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